HEIDENHEIMER ORGELSTIFTUNG 

Es war Helmut Bornefelds Anliegen bei der Gründung der Orgelstiftung,
das qualitative und quantitative Gefälle an kirchenmusikalischem
Angebot zwischen städtischen und ländlichen Bereichen zu verringern.
Die Stiftung will helfen, auch an den kleineren Bornefeld-Orgeln Konzerte
mit zeitgenössischer Musik neben klassischen Werken zu ermöglichen.

Auch werden Zuschüsse gegeben für kirchenmusikalische Verantaltungen
mit ungewöhnlichen Besetzungen und zur Realisierung anspruchsvoller
moderner Werke.

Das Stiftungsvermögen stammt ursprünglich aus Tantiemen von
Bornefeld-Kompositionen und wird weiterhin aus Gema-Erträgen
gespeist. Spenden, Schenkungen und Vermächtnisse tragen zu seiner
Aufstockung bei.

Aus den Erträgen können z.Zt. jährlich
ca. 8-10 Veranstaltungen gefördert werden.

Spenden und Schenkungen an die Stiftung sind steuerlich
abzugsfähig und werden erbeten an:
Kto Nr. 880536
Kreissparkasse Heidenheim, BLZ 632 500 30
Verwendungszweck: Orgelstiftung

Das Kuratorium der Stiftung beschließt einmal im Jahr
über die Verwendung der verfügbaren Gelder.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die finanzielle
Abwicklung der Förderung liegt in den Händen der evang.
Kirchenpflege Heidenheim.

Förderanträge sind zu richten an:

Heidenheimer Orgelstiftung
Evangelische Kirchenpflege
Bahnhofstr. 33
89522 Heidenheim
Tel 07321-3594-0
Fax 07321-3594-48

Satzung der Stiftung

Stiftung