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HEIDENHEIMER ORGELSTIFTUNG
 Es war Helmut Bornefelds Anliegen bei der Gründung der Orgelstiftung, das qualitative und quantitative Gefälle an kirchenmusikalischem Angebot zwischen städtischen und ländlichen Bereichen zu verringern. Die Stiftung will helfen, auch an den kleineren Bornefeld-Orgeln Konzerte mit zeitgenössischer Musik neben klassischen Werken zu ermöglichen.
Auch werden Zuschüsse gegeben für kirchenmusikalische Verantaltungen mit ungewöhnlichen Besetzungen und zur Realisierung anspruchsvoller moderner Werke.
Das Stiftungsvermögen stammt ursprünglich aus Tantiemen von Bornefeld-Kompositionen und wird weiterhin aus Gema-Erträgen gespeist. Spenden, Schenkungen und Vermächtnisse tragen zu seiner Aufstockung bei.
Aus den Erträgen können z.Zt. jährlich ca. 8-10 Veranstaltungen gefördert werden.
Spenden und Schenkungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig und werden erbeten an:
Kto Nr. 880536 Kreissparkasse Heidenheim, BLZ 632 500 30 Verwendungszweck : Orgelstiftung
Das Kuratorium der Stiftung besteht aus fünf Personen und beschließt einmal im Jahr über die Verwendung der verfügbaren Gelder. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die finanzielle Abwicklung der Förderung liegt in den Händen der evang. Kirchenpflege Heidenheim.
Förderanträge sind zu richten an:
Heidenheimer Orgelstiftung Evangelische Kirchenpflege Ploucquetstr.16 89522 Heidenheim Tel 07321-3594-0 Fax 07321-3594-48
Satzung der Stiftung
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